Personenzählung mit KI-Kamera und DSGVO: so arbeitet PreViCount AI

Eine Kamera am Eingang weckt Fragen – beim Datenschutzbeauftragten, beim Betriebs- oder Personalrat und bei Besuchern. Die gute Nachricht: Bei der Personenzählung mit PreViCount AI verlässt kein Bild die Kamera, gespeichert werden nur Zahlen. Bei korrekter Umsetzung und aktivem Privacy Shield werden keine personenbezogenen Daten aufgenommen. Hier erfahren Sie, warum – und was Sie trotzdem dokumentieren sollten.

Hinweis

Diese Seite beschreibt die Technik von PreViCount AI und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Bewertung für Ihren Standort trifft Ihr Datenschutzbeauftragter.

Bild oder Zahl – was ist personenbezogen?

Die DSGVO schützt Informationen über erkennbare Personen. Ein Kamerabild, auf dem Menschen zu erkennen sind, ist personenbezogen. Eine reine Zählzahl – etwa „118 Eintritte zwischen 10 und 11 Uhr“ – ist es nicht: Aus ihr lässt sich niemand erkennen.

Entscheidend ist deshalb, wo das Bild ausgewertet wird und was gespeichert wird. PreViCount AI setzt auf Datenminimierung (Art. 5 DSGVO) und Datenschutz durch Technikgestaltung (Art. 25 DSGVO).

KI-Erkennung mit verpixelten Gesichtern
Erkennung in der Kamera – Gesichter per Privacy Shield verpixelt

Auswertung in der Kamera statt auf dem Server

  • Die Objekterkennung läuft in der Kamera (Edge). Das Bild existiert nur kurz im Arbeitsspeicher während der Analyse.
  • Weitergegeben wird nur ein Ereignis – etwa „eine Person hat Linie 1 nach innen überquert“ –, kein Bild und kein Video.
  • Bei serverbasierter Videoanalyse würde dagegen der Videostrom über das Netz übertragen – das entfällt.
  • Auch die kurze Analyse in der Kamera ist eine Verarbeitung; ob dafür ein Eintrag im Verarbeitungsverzeichnis nötig ist, entscheidet der Datenschutzbeauftragte.

Was gespeichert wird – und was nie

Gespeichert

  • Ein- und Austritte je Zähllinie und Zeitabschnitt
  • aktuelle Zahl der Anwesenden
  • bei Fahrzeugen: Zählwerte je Fahrzeugklasse
  • Einstellungen wie Kapazität, Liniennamen, Berichte und Alarme

Nie gespeichert

  • Bilder, Videos, Einzelbilder
  • Gesichter, biometrische Merkmale, Alter, Geschlecht
  • Kennzeichen
  • Bewegungspfade, IDs, Wiedererkennungsdaten
  • Kennungen von Telefonen, WLAN oder Bluetooth

Privacy Shield: Verpixelung in der Kamera

  • Gesichter und Kfz-Kennzeichen werden in allen Kamerabildern automatisch verpixelt – auch in der Live-Ansicht.
  • Die Verpixelung lässt sich bei PreViCount AI nur mit dem Administrator-Passwort der Kamera abschalten – etwa wenn die Kamera bewusst zusätzlich zur Videoüberwachung genutzt wird.
  • Ereignis bei Deaktivierung: Wird die Verpixelung ausgeschaltet, kann die Kamera automatisch eine Nachricht auslösen, z. B. an Datenschutzbeauftragten oder IT – der Vorgang bleibt nachvollziehbar.
  • Videofunktionen und Benutzerkonten der Kamera lassen sich zusätzlich einschränken oder abschalten.

Im Vergleich: 3D-Sensoren von Xovis

Bei Xovis-Sensoren lässt sich der Bildmodus nur mit einem speziellen Freischaltcode (SMK) öffnen, den der Hersteller vergibt. Bei PreViCount AI liegt diese Kontrolle beim Betreiber: Das Administrator-Passwort sollte deshalb sicher verwahrt und die Deaktivierung per Ereignis gemeldet werden.

Kurz gesagt

Bei korrekter Umsetzung und aktivem Privacy Shield ist die Personenzählung mit PreViCount AI DSGVO-konform: Es werden keine personenbezogenen Daten aufgenommen.

Informationspflicht, Folgenabschätzung, Betriebsrat

Hinweis am Eingang

Gute Praxis: ein kurzes Schild – „Hier wird anonym gezählt, es werden keine Bilder gespeichert“ – mit Kontakt für Rückfragen.

Datenschutz-Folgenabschätzung

Nötig bei voraussichtlich hohem Risiko. Anonyme Zählung mit Auswertung in der Kamera gilt in der Regel als geringes Risiko – die Listen der Aufsichtsbehörden und der Standort können das ändern.

Dokumentation

Eintrag im Verarbeitungsverzeichnis, falls der Datenschutzbeauftragte im Kameraschritt eine Verarbeitung sieht. Eine Beschreibung des Datenflusses stellen wir bereit.

Betriebs- und Personalrat

Beschäftigte werden wie alle anderen nur als Zahl gezählt; Anwesenheitszeiten Einzelner lassen sich nicht ableiten. Den Zugriff auf die Zahlen verwaltet Ihre IT.

Checkliste für die Einführung

  • Datenschutzbeauftragten früh einbinden und den Standort bewerten lassen
  • Bestätigen, dass die Auswertung in der Kamera erfolgt (nicht auf einem Server)
  • Privacy Shield aktiv lassen, Administrator-Passwort sicher verwahren, Ereignis bei Deaktivierung einrichten
  • Hinweisschild am Eingang anbringen
  • Verarbeitungsverzeichnis und Bedarf einer DSFA prüfen
  • Datenflussbeschreibung anfordern und ablegen
  • Betriebs- oder Personalrat informieren, wo zutreffend
  • Benutzerkonten und Videofunktionen der Kamera einschränken, wenn niemand Bilder sehen soll

Häufige Fragen

Ist eine Personenzählung mit Kamera DSGVO-konform?
Bei PreViCount AI wird das Bild in der Kamera ausgewertet, gespeichert werden nur Zahlen, Gesichter sind verpixelt. Bei korrekter Umsetzung und aktivem Privacy Shield werden keine personenbezogenen Daten aufgenommen. Die abschließende Bewertung trifft Ihr Datenschutzbeauftragter.
Wer kann die Verpixelung abschalten?
Bei PreViCount AI nur, wer das Administrator-Passwort der Kamera hat. Auf Wunsch meldet die Kamera die Deaktivierung als Ereignis. Bei Xovis ist dafür ein Herstellercode (SMK) nötig.
Braucht man ein Hinweisschild?
Ein kurzer Hinweis am Eingang ist gute Praxis und schafft Vertrauen – auch wenn nur gezählt wird.
Muss der Betriebsrat zustimmen?
Kameraprojekte sollten früh mit Betriebs- oder Personalrat besprochen werden. PreViCount AI zählt Beschäftigte nur als Zahl; eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle Einzelner ist damit nicht möglich.
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