Datenschutz bei der Personenzählung (DSGVO)
Besucher zählen heißt nicht, Besucher zu beobachten. Moderne Personenzähler liefern Zahlen – keine Namen, keine Gesichter. Trotzdem unterscheiden sich die Technologien darin, welche Daten technisch entstehen und wie viel Erklärung ihr Einsatz braucht. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick und eine Checkliste für das Gespräch mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Dieser Beitrag bietet eine technische Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die datenschutzrechtliche Bewertung hängt vom konkreten Einsatz ab. Bitte stimmen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrem Datenschutzbeauftragten und gegebenenfalls mit Ihrer Rechtsberatung ab.
Welche Technik erzeugt welche Daten?
| Technologie | Entstehen Bilder? | Was verlässt den Sensor? | Erklärungsbedarf |
|---|---|---|---|
| Infrarot-Lichtschranke | nein – nur „Strahl unterbrochen“ | Zählwerte je Zeitintervall | gering |
| Radar (60 GHz) | nein – Entfernung, Winkel, Geschwindigkeit | Zählwerte, Belegung, ggf. anonyme Klassen (z. B. Fußgänger/Radfahrer) | gering |
| Time-of-Flight | nein – nur Tiefen-/Höhenwerte | Zählwerte, Belegung, Verweildauer | gering |
| 3D-Stereo (Xovis) | optisch erfasst, Verarbeitung ausschließlich im Sensor | Textdaten: Zählwerte, anonyme Koordinaten – je nach Privacy Level | mittel |
| KI-Kamera (PreViCount AI) | ja, im Gerät – Bilder verlassen die Kamera nicht | nur Zählwerte | höher |
Lichtschranke, Radar und ToF: anonym per Physik
Diese drei Verfahren können Personen technisch gar nicht erkennen:
- Lichtschranke: Ein Infrarotstrahl wird unterbrochen oder nicht. Mehr Information gibt es nicht.
- Radar: Der Sensor „sieht“ Reflexionen von Funkwellen – Entfernung, Winkel und Geschwindigkeit. Gesichter, Kleidung oder Hautfarbe sind nicht erkennbar.
- Time-of-Flight: Der Sensor misst, wie lange Infrarotlicht bis zum Objekt und zurück braucht. Es entsteht ein Höhenprofil ohne Farben oder Details.
Damit eignen sich diese Technologien besonders für sensible Bereiche, etwa Sanitäranlagen, Umkleiden oder Bereiche mit hohem Schutzbedarf.
3D-Sensoren mit Privacy Level (Xovis)
Xovis-Sensoren wie PC2SE, PF-L und PC3SE arbeiten mit zwei Kameraoptiken. Die gesamte Bildverarbeitung findet im Sensor statt; nach außen gehen ausschließlich Textdaten – Zählwerte und anonyme Koordinaten, kein Videostream, keine biometrischen Daten. Die Sensoren tragen das ePrivacy-Siegel. Über vier Privacy Level legen Sie fest, wie weit der Sensor Daten überhaupt noch bereitstellt:

- Livebild (niedrig aufgelöst)
- Körpergröße + Laufwege

- kein Livebild – nur Standbild
- Körpergröße + Laufwege

- kein Bild
- Körpergröße + Laufwege

- kein Bild
- keine Laufwege, keine Größen
Ein einmal erhöhtes Level lässt sich nur mit einem speziellen Masterkey wieder absenken – ein wirksamer Schutz gegen nachträgliches „Aufweichen“. Bei der von Xovis empfohlenen Einstellung werden keine Bilddaten im Sensor gespeichert; niedrig aufgelöste Bilder dienen nur der Einrichtung und Validierung. Planen Sie Funktionen wie Laufwege oder Heatmaps (VemTrack), wählen Sie das Level passend zum Zweck.
KI-Kamera: Verarbeitung in der Kamera – mit höherem Erklärungsbedarf
Bei PreViCount AI zählt eine professionelle Netzwerkkamera (u. a. Axis) mit KI-Auswertung direkt im Gerät. Das Datenschutzkonzept im Überblick:
- Keine Gesichtserkennung, keine biometrischen Merkmale, keine Alters- oder Geschlechtsschätzung.
- Die Auswertung erfolgt in der Kamera; Bilder verlassen das Gerät nicht.
- Gespeichert und übertragen werden nur Zählwerte (z. B. per MQTT oder im lokalen Dashboard).
- Ein Mosaikfilter macht sämtliche Gesichter und Kfz-Kennzeichen in allen Kamerabildern unkenntlich – zurückstellbar nur mit Administratorrechten; es werden keine Videos gespeichert.
- Optional kann der Kunde dieselbe Kamera parallel zur Videoüberwachung nutzen – dann mit eigenem Datenschutzkonzept.
- Unterlagen zur Einordnung nach DSGVO und EU-KI-Verordnung stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.
Trotzdem gilt: Eine sichtbare Kamera wirft bei Besuchern und Beschäftigten Fragen auf, die ein Radarsensor nicht auslöst. Rechnen Sie deshalb mit einem höheren Abstimmungs- und Informationsaufwand – intern wie extern.
Kennzeichenerkennung (z. B. für die Zufahrt zu einem Parkplatz) und die Nutzung als Überwachungskamera sind bei PreViCount AI optionale, separat zu projektierende Zusatzfunktionen. Sie sind klar von der anonymen Zählung getrennt und erfordern eine eigene datenschutzrechtliche Bewertung.
Best Practice: das Hinweisschild
Auch wenn keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden, empfiehlt sich ein kurzes Hinweisschild am Eingang. Vemco nennt das Hinweisschild ausdrücklich als Best Practice. Es schafft Vertrauen und beantwortet die häufigste Frage, bevor sie gestellt wird. Ein Beispieltext:
Zur Ermittlung der Besucherzahl setzen wir einen Personenzähler ein. Es werden keine Bilder gespeichert und keine Personen identifiziert. Weitere Informationen: [Kontakt / Datenschutzhinweise].
Beispieltext – bitte an Ihre Technik und Ihre Datenschutzhinweise anpassen und mit Ihrem Datenschutzbeauftragten abstimmen.
Checkliste für Betreiber
- Zweck festlegen: Wofür werden die Zahlen gebraucht – Statistik, Belegungssteuerung, Maximalbelegung, Energiesteuerung, Nachweis gegenüber Fördergebern?
- Datenminimierung: Nur so viele Daten wie nötig. Reichen Zählwerte, wählen Sie eine bildfreie Technik oder ein hohes Privacy Level; Zusatzfunktionen (Demografie, Laufwege) nur bei klarem Zweck aktivieren.
- Speicherdauer: Legen Sie fest, wie lange Zählwerte gespeichert werden – im Sensor, auf dem eigenen Server und in einer Cloud.
- Datenweg dokumentieren: Lokal, eigener Server per MQTT oder Hersteller-Cloud? Bei Cloud-Nutzung Auftragsverarbeitung und Serverstandort prüfen.
- Transparenz: Hinweisschild am Eingang und Ergänzung der Datenschutzhinweise.
- Datenschutz-Folgenabschätzung: Prüfen lassen, ob eine DSFA erforderlich ist – insbesondere bei Kameras oder Zusatzfunktionen wie Kennzeichenerkennung.
- Betriebsrat einbinden: Werden Bereiche erfasst, in denen sich Beschäftigte bewegen (Personaleingang, Pausenraum, Büroflächen), frühzeitig den Betriebsrat bzw. Personalrat beteiligen.
- Mitarbeiter ausblenden: Wo gewünscht, Mitarbeiter anonym aus der Zählung nehmen (z. B. Xovis-Namensschild oder ToF-Reflex-Tag) – ohne einzelne Personen zu identifizieren.
- Zugriffe regeln: Wer darf Konfiguration und Auswertung sehen? Passwörter ändern, Benutzerrollen nutzen.
- Datenschutzbeauftragten beteiligen: Vor der Installation abstimmen – wir liefern die technischen Informationen dazu.
Wie wir Sie unterstützen
Technische Unterlagen
Datenblätter und Beschreibungen der Datenflüsse für Ihren Datenschutzbeauftragten.
Datensparsame Konfiguration
Wir richten Zähllinien, Privacy Level und Datenwege so ein, dass nur die benötigten Daten entstehen.
Lokale Lösungen
Auf Wunsch Systeme ganz ohne Cloud – mit lokaler Auswertung oder MQTT an Ihren Server.
Häufige Fragen
Ist Personenzählung DSGVO-konform?
Brauche ich eine Einwilligung der Besucher?
Welche Technik ist am datenschutzfreundlichsten?
Speichert PreViCount AI Videos?
Muss der Betriebsrat beteiligt werden?
Welcher Personenzähler passt zu Ihrem Eingang?
Wir beraten herstellerübergreifend – von der batteriebetriebenen Lichtschranke bis zum KI-3D-Sensor. Schildern Sie uns kurz Ihren Einsatzort, wir melden uns mit einer konkreten Empfehlung.


